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TRESA®-Systems
Inh. Dr. Ulf Mäder e.K.
Vierhäuser 1
D-09661 Rossau
Telefon: +49
(0)3727-930017
Fax: +49 (0)3727-612068
E-Mail:
gwutresa@aol.com
Internet: www.tresa.de
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www.tresa-systems.de
Handelsregisternummer:
Amtsgericht Chemnitz
HRA
7256
Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß
§ 27 a:
USt-Id Nr. DE
204294197
Bankverbindung:
Volksbank Mittweida
Konto Nr.: 197 011 980
BLZ 870 961 24
IBAN DE66 8709 6124 0197 0119 80
SWIFT/BIC GENODEF1MIW
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Ihr
TRESA®-System Team
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1.
Allgemeines
Unsere allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen
sind Bestandteil jedes zwischen uns und dem Kunden
abgeschlossenen Vertrages und gelten gegenüber
Kaufleuten und gegenüber Privatkunden. Anders lautende
Bedingungen – soweit sie nicht im gesamten Angebot oder
der Auftragsbestätigung festgelegt sind – gelten nicht,
auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Allen Angeboten, Auftragsbestätigungen und Verträgen
über Warenlieferungen und sonstigen Leistungen liegen
ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zugrunde. Der Kaufvertrag kommt mit unserer
schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit der
Ausführung des Auftrages zustande.
Beteiligte Daten werden nach Maßgabe des § 28 BDSG
gespeichert. Dieser Hinweis gilt als Benachrichtigung im
Sinne des § 33 BDSG.
2.
Angebote – Bestellungen
2.1.
Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2.
Bestellungen, gleichgültig ob sie schriftlich,
elektronisch oder mündlich an uns oder unserer Vertreter
erteilt worden sind, sind für uns nur dann verbindlich,
wenn wir sie schriftlich bestätigen oder durch
Übersendung der Ware nachkommen. Abänderungen – auch für
bereits laufende Aufträge – und Nebenabreden bedürfen zu
Ihrer Wirksamkeit in jedem Falle der schriftlichen
Bestätigung durch uns. Der Kaufvertrag kommt erst durch
unsere Bestätigung der Bestellung zustande. Erfolgt ohne
Bestätigung sofort die Lieferung, so gilt die Rechnung
gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
3.
Zahlungsbedingungen
3.1.
Zahlungen sind grundsätzlich als Vorkasse zu leisten und
bei Bestellung auf unser Bankkonto in Euro zahlbar.
Nebenspesen gehen zu Lasten des Käufers. Im Export gehen
die mit dem Zahlungseingang verbundenen Kosten zu Lasten
des Käufers.
3.2.
Lieferungen werden erst nach Eingang der Zahlung
vorgenommen. Als Nachweis kann auch die Bankbestätigung
über die Annahme der Überweisungssumme dienen.
4.
Lieferung und Versand
4.1.
In unseren Auftragsbestellungen werden Liefertermine
vermerkt, die sich i.d.R. auf den Abgang der Ware ab
Werk beziehen. Fixtermine müssen ausdrücklich als solche
gekennzeichnet und von uns bestätigt sein.
4.2
Wird durch Ereignisse höherer Gewalt oder sonstiger
unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und un-
verschuldeter Umstände, z.B. Rohstoffmangel,
Betriebsstörungen oder Arbeitskampfmaßnahmen (Streik und
Aussperrung) in unserem Werk, bei unseren Lieferanten
oder bei Beförderungsunter- nehmen die Herstellung,
Beschaffung oder Lieferung behindert oder verzögert,
verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
Wird durch die genannten Umstände unsere Lieferung oder
Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von
der Lieferverpflichtung frei.
4.3.
Kommen wir in sonstigen Fällen mit der Lieferung in
Verzug, sind Schadensersatzansprüche nach § 286 BGB
wegen des Verzuges ausgeschlossen, sofern uns nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der
Anspruch auf Schadensersatz ist auf den typischerweise
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4.4.
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Verladung und
Versand unversichert auf Gefahr des Empfängers ab Werk
bzw. Auslieferungslager. Bei Übernahme der Fracht durch
uns wird diese im Rahmen des Angebots, der
Auftragsbestätigung und Rechnung gesondert ausgewiesen.
5.
Preise
Erteilte Aufträge werden von uns zu den am Tage der
Bestellung jeweils gültigen Preise ausgeführt. Die
Preise enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird
entsprechend dem jeweils gültigen Umsatzsteuersatz
gesondert berechnet und entsprechend ausgewiesen.
6.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware
bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag
vor, soweit das nach dem Recht, in dessen Bereich sich
die gekaufte Ware befindet, zulässig ist.
7.
Verarbeitungsanleitung
7.1.
Alle Verarbeitungsanleitungen sind nur als allgemeine
Richtlinien zu verstehen. Werden spezielle Anforderungen
gestellt, so ist vor Verarbeitung unsere fallbezogene
Beratung einzuholen.
7.2.
Verbrauchsangaben beruhen auf Erfahrungswerten. Aus
einem Mehr- oder Minderverbrauch können keinerlei Rechte
oder Ansprüche gegen uns hergeleitet werden.
8.
Gewährleistung, Mängelanzeige, Haftung
8.1.
Die Gewährleistung für mangelhafte Produkte richtet sich
nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend
nichts anderes geregelt ist. Ausgenommen von der
Gewährleistungspflicht sind Schäden infolge
unsachgemäßer Behandlung, Einlagerung, Aufstellung oder
sonstiger Einwirkung von außen.
8.2.
Der Käufer hat die gelieferte Ware nach Ablieferung
unverzüglich auf Mängel bezüglich Menge und
Beschaffenheit zu untersuchen und dem Verkäufer Mängel
unverzüglich mitzuteilen; andernfalls gilt die Ware als
genehmigt.
Manufakturproduzierte Waren können in Form-, Farb- und
Struktur variieren. Dies stellt wie die Verarbeitung von
Naturprodukten keinen Mangel dar.
Bei Anlieferung der Ware durch uns oder durch ein
beauftragtes Beförderungsunternehmen hat die
Feststellung auf Transportschäden sofort zu erfolgen und
ist im Beisein des Vertreters des
Beförderungsunternehmens schriftlich den Lieferpapieren
beizufügen bzw. auf diesen zu vermerken und durch den
Vertreter des Beförderungsunternehmens gegenzeichnen zu
lassen. Ist dies nicht geschehen, können nachträglich
sichtbar gewordene Schäden nicht anerkannt werden.
Beanstandungen sind schriftlich unter Angabe der
Bestelldaten und Rechnungsnummern und Beweissicherung
mittels Bildspeicherung oder ähnlicher Mittel anzuzeigen.
8.3.
Bei begründeten, fristgerecht gerügten Mängeln werden
wir den Mangel nach unserer Wahl kostenlos beseitigen
oder mangelfreie Ware nachliefern (Nacherfüllung). Im
Falle des Lieferregresses (§§ 478, 479 BGB) obliegt das
Wahlrecht dem Besteller. Vor Zurücksendung der Ware ist
unser Einverständnis einzuholen. Ersetzte Ware geht in
unser Eigentum über. Kommen wir innerhalb einer uns
gesetzten angemessenen Nachfrist zur Mängelbeseitigung
oder Nachlieferung der mangelhaften Ware nicht nach,
schlägt die Nacherfüllung fehl (wobei uns zwei Versuche
zustehen), verweigern wir die Nacherfüllung oder ist die
Nacherfüllung für uns unzumutbar, so hat der Kunde nach
Maßgabe der gesetzlichen Regelungen das Recht auf
Rücktritt vom Vertrag sowie die Herabsetzung der
Vergütung (Minderung). Weitergehende Ansprüche entstehen
keine. Die Ansprüche auf Rücktritt oder Minderung gelten
nicht im Falle eines nur unerheblichen Mangels.
8.4.
Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab
Anlieferung der Ware. Keinerlei Gewährleistungsansprüche
bestehen auf nicht von uns vorgenommener Verarbeitung
der Waren.
9.
Erfüllungsort ist Rossau – Gerichtsstand Hainichen.
Maßgeblich ist ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
10.
Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam
sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Rossau – Juli 2011
TRESA-Systems
Inh. Ulf Mäder e.K.
HRA 7256 AG Chemnitz
09661 Rossau
Vierhäuser 1
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